Abobedingungen

§ 1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterschriften des Abonnenten und des Lieferanten zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es nicht.

§ 2 Vertragsverlängerung und Kündigung

(1) Das Abonnement verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Vertragsablauf gekündigt wird.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Sie muss bei Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag zuvor unter Fristsetzung angedroht werden.

(3) Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Fälligkeit der Zahlungen

Die Zahlung ist für jedes Abo-Jahr im Voraus zu leisten. Der Abonnent erhält eine gesonderte Rechnung, die zehn Tage nach Rechnungserhalt auszugleichen ist.

§ 4 Zahlungsverzug

(1) Der Lieferant kann die Abonnementgebühren, die bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt nach § 2 Abs. 1 entstehen, fällig stellen, wenn der Abonnent mit einer Zahlungspflicht in Verzug ist und eine vom Lieferanten gesetzte Nachfrist von zwei Wochen ergebnislos verstrichen ist; nach Ablauf der Frist ist der Lieferant außerdem berechtigt, die weiteren Lieferungen zurückzuhalten. Mit der Nachfrist hat der Lieferant den Abonnenten auf die Folgen nach Satz 1 hinzuweisen.

(2) Wenn der Abonnent mit seiner Zahlungspflicht in Verzug ist, kann der Lieferant den Vertrag kündigen. Abs. 1 gilt entsprechend. Dem Lieferanten steht außerdem ein Anspruch auf Schadensersatz zu; als Schaden verlangt der Lieferant jedenfalls die Abonnementgebühr abzüglich der Portokosten. Dem Abonnenten bleibt der Nachweis offen, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten sei.

(3) Für jede Mahnung nach Verzugsbeginn schuldet der Abonnent Mahnkosten in Höhe von EUR 5,–.

§ 5 Lieferstörungen

Solange der Lieferant ohne sein Verschulden die Zeitschrift nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen beschaffen kann, sind beide Parteien von Leistungspflichten befreit. Für diese Zeit der Leistungsverhinderung erteilt der Lieferant dem Abonnenten eine Gutschrift, die mit der nächsten Quartalszahlung verrechnet werden kann.

§ 6 Preiserhöhungen

Der Lieferant kann durch schriftliche Erklärung den Abonnementpreis entsprechend dem Ladenverkaufspreis der Zeitschrift anheben. Falls diese Erhöhung dazu führt, dass der Preis stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten (bemessen nach dem Verbraucherpreisindex) steigt, kann der Abonnent den Vertrag mit sofortiger Wirkung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Die Frist beginnt, wenn der Lieferant den Abonnenten in Textform unter Berechnung der Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes über die Preissteigerung der Zeitschrift unterrichtet.

§ 7 Adressänderungen/ Änderungen der Kontodaten

Bitte teilen Sie uns Änderungen bei Adressen und Bankverbindungen frühzeitig schriftlich mit: shop@pitwalk.de. Bei erneuter Zusendung aufgrund einer inkorrekten Adresse bzw. inkorrekter Bankeinzüge werden wir Ihnen die Versandkosten der erneuten Versendung bzw. die Rücklastschriftgebühren in Rechnung stellen. 

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